Das Rekursgericht der Europäischen Handball Föderation (EHF) hat den Entscheid der ersten Instanz, das WM-Qualifikations-Spiel vom 13. Januar 2018 zwischen Bosnien-Herzegowina und der Schweiz mit 10:0-Forfait zugunsten der Schweiz zu werten, bestätigt und den Rekurs des bosnischen Verbands abgewiesen.
Das Rekursgericht folgte in seiner Begründung den Ausführungen der ersten Instanz, wonach die Verantwortung für einen korrekt ausgefüllten Match-Report – und damit für die Liste der für die Partie spielberechtigen Spielern – einzig bei der jeweiligen Delegation liegt. Mit seiner Unterschrift bestätigte der Mannschafts-Offizielle vor dem Spiel die Richtigkeit der Angaben.
Bosnien-Herzegowina hatte am 13. Januar 2018 in Tuzla mit Tomislav Nuic einen Spieler eingesetzt, der nicht auf dem offiziellen Match-Report aufgeführt war. Die Begegnung endete ursprünglich 21:15 für Bosnien-Herzegowina.
Mit dem Forfait-Entscheid und den beiden zusätzlichen Punkten qualifiziert sich die Schweiz anstelle von Bosnien-Herzegowina für die WM-Playoffs im Juni gegen Norwegen.
Gemäss dem Rechts-Reglement der EHF kann das Urteil des Rekursgerichts innerhalb von 21 Tagen an das Schiedsgericht («Court of Arbitration») der EHF weitergezogen werden. Die Frist für den Weiterzug läuft demnach am 5. April 2018 ab.
Quelle: handball.ch