Der Kanton Schaffhausen will Sportstätten von überregionaler, nationaler und internationaler Bedeutung mit Investitionsbeiträgen unterstützen. Er hat dazu einen Kriterienkatalog im Rahmen eines Kantonalen Sportanlagenkonzeptes für Schaffhausen (KASAK SH) beschlossen. Gemäss Konzept können private oder öffentliche Vorhaben unterstützt werden mit einmaligen à fonds perdu Beiträgen des Kantons an die direkten Investitionskosten der einzelnen Sportbaute in Höhe von maximal 15%. Neben künftigen Sportstätten können auch die in den vergangenen 10 Jahren erstellten Sportstätten, welche die Kriterien erfüllen, entsprechende Gesuche einreichen. Der Regierungsrat wird jeweils die Beiträge mit Bericht und Antrag dem Kantonsrat zum Entscheid unterbreiten. Dem Regierungsrat ist es ein Anliegen, mit einer kriterienbasierten Lösung die Unterstützung des Sportstättenbaus im Kanton zu etablieren.
Nachdem der Baubeitrag von 2.5 Millionen Franken an den Bau der Eissportanlage in der KSS Breite in Schaffhausen im Jahr 2009 durch den Kantonsrat bewilligt wurde, stockten während den letzten 10 Jahren weitere angedachte bzw. beantragte Beiträge der öffentlichen Hand an die Sportstätten NASPO/NHTLZ/BBC ARENA Schweizersbild und FCS PARK/LIPO PARK im Herblingertal. Dazu beigetragen haben verschiedene Faktoren wie beispielsweise die finanzielle Lage des Kantons (Entlastungspakete) und/oder Entscheide des Kantonsrates bzw. der Stimmberechtigten. Wiederholt stellte sich die Grundsatzfrage, ob der Staat überhaupt bei privaten Investitionen Beiträge ausrichten soll. Die positive Wirkung von grossen Sportstätten auf den Spitzen-, Breiten- und Jugendsport und auf die Standortattraktivität ist unbestritten und darf nicht unterschätzt werden. Tatsache ist auch, dass sich die öffentliche Hand in anderen Kantonen bei praktisch allen grösseren Sportstättenbauten an den Kosten beteiligt hat.
Der Regierungsrat hat sich in den letzten Jahren wiederholt mit der Thematik befasst. Sportstättenbau von überregionaler, nationaler oder gar internationaler Bedeutung kommt im Kanton Schaffhausen sehr selten vor. Bei der Festlegung von Kriterien als Grundlage für eine Unterstützung durch den Kanton sind folgende Kriterien zu berücksichtigen: Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit, Breitensportwirkung, Höhe der Bausumme bzw. Investition, überregionale/nationale Aussenwirkung, Alleinstellungsmerkmale, Zuschauerzahl, Abweichung vom normalen Turnhallenbau von Gemeinden. Der Kriterienkatalog soll einfach, messbar und klar nachvollziehbar sein.
Der Kriterienkatalog inklusive Schlüssel zur Subventionierung wird in ein Kantonales Sportanlagenkonzept für Schaffhausen (KASAK SH) integriert. Die Kriterien für die Aufnahme in den KASAK-Katalog gliedern sich in sogenannte Musskriterien und Sollkriterien. Für die Aufnahme einer Sportanlage in den Katalog KASAK SH muss eines der beiden Hauptkriterien (MK1 oder MK2) zwingend erfüllt sein. Sämtliche Anlagen, die MK1 oder MK2 erfüllen, werden zusätzlich anhand der Sollkriterien (SK1 bis SK10) beurteilt.
Für Sportanlagen, die den Kriterien genügen und in den KASAK-Katalog aufgenommen werden können, prüft der Regierungsrat eine finanzielle Unterstützung von maximal 15% der direkten Investitionskosten. Es kommen dabei die Finanzkompetenzen gemäss den geltenden verfassungsrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung.
Somit wird der Regierungsrat dem Kantonsrat die Gewährung von entsprechenden finanziellen Unterstützungsleistungen an Sportstätten, welche in den KASAK-Katalog aufgenommen werden, mittels Bericht und Antrag unterbreiten. Es geht dabei jeweils um die Beantragung eines einmaligen à fonds perdu Beitrages des Kantons an die direkten Investitionskosten der einzelnen Sportbaute. Wenn die vorgesehene Beitragshöhe die Finanzkompetenzen des Kantonsrates von 3 Mio. Franken übersteigt, werden die Stimmberechtigten im Rahmen eines obligatorischen Referendums über den entsprechenden Betrag entscheiden.
Dies gilt für künftige Sportstätten wie auch für die in den vergangenen 10 Jahren erstellte Sportstätten, welche die Kriterien erfüllen. Der Regierungsrat erachtet eine rückwirkende Unterstützung des Sportstättenbaus im Kanton Schaffhausen als fair und sachgerecht. Dem Regierungsrat ist es zudem ein Anliegen, dass im Kanton Schaffhausen eine nachvollziehbare und kriterienbasierte Lösung zur Unterstützung des Sportstättenbaus etabliert wird.
Quelle: Kadetten Medienstelle